Liebe Patienten,
ab dem 01.01.2024 sind wir dazu gesetlich verpflichtet das eRezept einzuführen. Dies betrifft verschreibungspflichtige Arzneimittel, die bislang auf dem Muster 16 (rosa Rezept) verordnet wurden.
Die eRezepte können Sie mittels der elektronischen Gesundheitskarte in Ihrer Wunsch-Apotheke einlösen.
Die Umstellung auf das eRezept hat allerdings zur Folge, dass das Ausstellen von Rezepten ab dem 01.01.2024 ohne vorheriges einlesen Ihrer Versicherungskarte aus technischen Gründen nicht möglich ist.
Nur wenn Ihre Versicherungskarte vorliegt, können Rezepte im aktuellen Quartal ausgestellt werden.
Die Rezepte erhalten Sie einen Werktag nach Bestellung.
Ihr Praxisteam
ab dem 01.01.2024 sind wir dazu gesetlich verpflichtet das eRezept einzuführen. Dies betrifft verschreibungspflichtige Arzneimittel, die bislang auf dem Muster 16 (rosa Rezept) verordnet wurden.
Die eRezepte können Sie mittels der elektronischen Gesundheitskarte in Ihrer Wunsch-Apotheke einlösen.
Die Umstellung auf das eRezept hat allerdings zur Folge, dass das Ausstellen von Rezepten ab dem 01.01.2024 ohne vorheriges einlesen Ihrer Versicherungskarte aus technischen Gründen nicht möglich ist.
Nur wenn Ihre Versicherungskarte vorliegt, können Rezepte im aktuellen Quartal ausgestellt werden.
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